Hausordnung des Polizeipräsidiums des LSPDs
1. Allgemeine Verhaltensregeln
1.1. Alle Personen innerhalb des Präsidiums haben respektvoll, höflich und professionell miteinander umzugehen.
1.2. Anweisungen von diensthabenden Polizist:innen sind stets zu befolgen.
1.3. Der Aufenthalt im Präsidium ist ausschließlich befugten Personen gestattet. Besucher:innen müssen sich beim Empfang anmelden.
2. Zutrittsregelungen
2.1. Der Zutritt zu dienstlichen Bereichen wie Büros, Vernehmungsräumen oder der Asservatenkammer ist nur autorisierten Personen erlaubt.
2.2. Besucher:innen dürfen sich nur in den dafür vorgesehenen Wartezonen aufhalten.
2.3. Dienstwaffen und Ausrüstung dürfen nur von Polizist:innen getragen werden.
2.4. Das tragen von Masken ist untersagt.
3. Sicherheit und Ordnung
3.1. Waffen sind bei Betreten des Präsidiums zu entladen und sicher zu verstauen, es sei denn, es handelt sich um dienstliche Einsätze.
3.2. Offensichtliches Fehlverhalten, wie Streit, Körperverletzung oder Sachbeschädigung, wird nicht toleriert und kann strafrechtlich verfolgt werden.
3.3. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist im Präsidium strikt untersagt.
4. Umgang mit sensiblen Informationen
4.1. Sämtliche Informationen, die innerhalb des Präsidiums ausgetauscht werden, sind streng vertraulich und dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.
4.2. Elektronische Geräte dürfen nicht zur unautorisierten Aufnahme von Gesprächen oder Daten verwendet werden.
5. Hygiene und Sauberkeit
5.1. Alle Personen sind dazu angehalten, das Präsidium sauber und ordentlich zu hinterlassen.
5.2. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
6. Nutzung von Einrichtungen
6.1. Gemeinschaftseinrichtungen wie die Küche, der Aufenthaltsraum oder Fitnessräume stehen nur für das Personal des LSPDs zur Verfügung.
6.2. Dienstfahrzeuge dürfen nur von befugten Mitarbeiter:innen genutzt werden.
7. Notfälle
7.1. Im Falle eines Alarms oder einer Evakuierung sind die Anweisungen der diensthabenden Polizist:innen strikt zu befolgen.
7.2. Notausgänge sind stets freizuhalten und nicht zu blockieren.
8. Sanktionen
8.1. Verstöße gegen die Hausordnung können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
8.2. Schwerwiegende Verstöße können zu Hausverboten oder strafrechtlicher Verfolgung führen.
Diese Hausordnung ist für alle Mitarbeitenden und Besucher:innen des LSPD-Präsidiums bindend und dient dem reibungslosen und sicheren Betrieb der Einrichtung.
LSPD-Leitung
23.12.2024